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   VG Berlin, 26.01.2022 - 12 K 157.19   

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VG Berlin, 26.01.2022 - 12 K 157.19 (https://dejure.org/2022,18869)
VG Berlin, Entscheidung vom 26.01.2022 - 12 K 157.19 (https://dejure.org/2022,18869)
VG Berlin, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 12 K 157.19 (https://dejure.org/2022,18869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Einsatz von Hilfsmitteln in einer mündlichen Prüfung zum Nachteilsausgleich (Kommunikationsassistent, Schriftdolmetscher)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gewährung eines Nachteilsausgleiches - Schwerhörigkeit - Hilfsmittel zur Kommunikation

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2015 - 9 S 412/15

    Nachteilsausgleich bei Ärztlicher Prüfung

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2022 - 12 K 157.19
    Die ergriffenen Maßnahmen müssen so beschaffen sein, dass sie die bestehenden Nachteile ausgleichen, dürfen hierüber aber nicht hinausgehen, da andernfalls eine Überkompensation droht, welche dem begünstigten Prüfling im Wettbewerb mit seinen Mitstreitern ungerechtfertigte Vorteile verschafft (BVerwG aaO. Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. März 2015 - 9 S 412/15 - juris Rn. 4).

    Da der Zweck einer Hochschulprüfung auch darin liegt, relevante Fähigkeiten für ein bestimmtes, dem Studiengang zugeordnetes Berufsfeld festzustellen, bemisst sich die Abgrenzung insbesondere danach, ob die beeinträchtige Fähigkeit für das einschlägige Berufsbild wesentlich ist und ob der Prüfling damit rechnen kann, dass er jene Beeinträchtigung auch im späteren Berufsleben durch das begehrte Hilfsmittel ausgleichen kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2021 - 6 B 986/21 - juris Rn. 12, 23; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. März 2015 - 9 S 412/15 - juris Rn. 5; VG Bremen, Urteil vom 20. Juli 2015 - 1 K 257/14 - juris Rn. 30).

    Maßgeblich ist nach den vorstehenden Grundsätzen vielmehr, ob das Dauerleiden die Fähigkeit beeinträchtigt, vorhandene Kenntnisse darzustellen, dann ist ein Nachteilsausgleich möglich, oder ob es jene Fähigkeiten beeinträchtigt, welche die Prüfung gerade kontrollieren soll (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. März 2015 - 9 S 412/15 - juris Rn. 6 f.; Jeremias, NVwZ 2019, 839, 840 f.).

  • VG Berlin, 19.03.2018 - 3 L 120.18

    Nachteilsausgleich zur Herstellung der Chancengleichheit für den

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2022 - 12 K 157.19
    Bei § 37 Satz 1 RASP und § 10 PrüfO handelt es sich um Spezialvorschriften, welche für die Prüfungen der Beklagten abschließend festlegen, unter welchen Voraussetzungen körperliche Einschränkungen wie jene der Klägerin einem Nachteilsausgleichs zugänglich sind (vgl. im Ergebnis ebenso für die Abiturprüfungen der Klägerin in Bezug auf die dort anwendbaren Regelungen zum Nachteilsausgleich VG Berlin, Beschluss vom 19. März 2018 - 3 L 120/18 - juris Rn. 21).

    Jene Vorschriften sind auf den vorliegenden Fall, in welchem eine Landesbehörde Landesrecht ausführt, nach §§ 1 Abs. 1a, Abs. 2 Satz 1 Behindertengleichstellungsgesetz, 1 Abs. 2 Kommunikationshilfenverordnung nicht anwendbar (so schon VG Berlin, Beschluss vom 19. März 2018 - 3 L 120.18 - juris Rn. 19 in Bezug auf die Abiturprüfungen der Klägerin).

  • BVerwG, 24.02.2021 - 6 C 1.20

    Nachträglicher Rücktritt von einer berufsbezogenen Prüfung wegen einer Erkrankung

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2022 - 12 K 157.19
    Jene Zwecke verlangen es im Grundsatz, dass die Bedingungen, unter denen die Prüfungen abgelegt werden, möglichst gleich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2015 - 6 C 35/14 - juris Rn. 15; Urteil vom 24. Februar 2021 - 6 C 1/20 - juris Rn. 17, jeweils m.w.N.).

    Ebenso wenig ist es mit ihm zu vereinbaren, der Klägerin mit dem Schriftdolmetscher ein Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, welches ihre bestehenden Nachteile überkompensiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1985 - 7 B 210/85 - juris Rn. 6; Urteil vom 29. Juli 2015 - 6 C 35/14 - juris Rn. 30 ff.; Urteil vom 24. Februar 2021 - 6 C 1/20 - juris Rn. 24).

  • VG Berlin, 04.03.2021 - 12 L 19.21

    Kein Anspruch auf separaten Prüfungsraum für SARS-CoV-2-Risikogruppen

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2022 - 12 K 157.19
    Umfang und Grenzen des zu gewährenden Nachteilsausgleichs werden wesentlich durch dieses Gebot determiniert (VG Berlin, Beschluss vom 4. März 2021 - VG 12 L 19/21 - S. 7 Urteilsabschrift).

    Hierfür bedarf es weiterer normativer Ausfüllung, ohne welche keine unmittelbare Anwendbarkeit anzunehmen ist (VG Berlin, Beschluss vom 04. März 2021 - 12 L 19/21 - juris Rn. 25; ausführlich Hessischer VGH, Beschluss vom 12. November 2009 - 2 B 2763/09 - juris Rn. 27 ff.).

  • BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14

    Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2022 - 12 K 157.19
    Jene Zwecke verlangen es im Grundsatz, dass die Bedingungen, unter denen die Prüfungen abgelegt werden, möglichst gleich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2015 - 6 C 35/14 - juris Rn. 15; Urteil vom 24. Februar 2021 - 6 C 1/20 - juris Rn. 17, jeweils m.w.N.).

    Ebenso wenig ist es mit ihm zu vereinbaren, der Klägerin mit dem Schriftdolmetscher ein Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, welches ihre bestehenden Nachteile überkompensiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1985 - 7 B 210/85 - juris Rn. 6; Urteil vom 29. Juli 2015 - 6 C 35/14 - juris Rn. 30 ff.; Urteil vom 24. Februar 2021 - 6 C 1/20 - juris Rn. 24).

  • VG Bremen, 20.07.2015 - 1 K 257/14
    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2022 - 12 K 157.19
    Sie prägen das abzuprüfende Leistungsbild des Prüflings und sind im Rahmen der Prüfung zwingend zu berücksichtigen (BVerwG aaO. Rn. 19; Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. Februar 2018 - 5 B 352/17 - juris Rn. 7; VG Bremen, Urteil vom 20. Juli 2015 - 1 K 257/14 - juris Rn. 29, jeweils m.w.N.).

    Da der Zweck einer Hochschulprüfung auch darin liegt, relevante Fähigkeiten für ein bestimmtes, dem Studiengang zugeordnetes Berufsfeld festzustellen, bemisst sich die Abgrenzung insbesondere danach, ob die beeinträchtige Fähigkeit für das einschlägige Berufsbild wesentlich ist und ob der Prüfling damit rechnen kann, dass er jene Beeinträchtigung auch im späteren Berufsleben durch das begehrte Hilfsmittel ausgleichen kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Juli 2021 - 6 B 986/21 - juris Rn. 12, 23; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. März 2015 - 9 S 412/15 - juris Rn. 5; VG Bremen, Urteil vom 20. Juli 2015 - 1 K 257/14 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 13.12.1985 - 7 B 210.85

    Prüfung - Dauerleiden

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2022 - 12 K 157.19
    Ebenso wenig ist es mit ihm zu vereinbaren, der Klägerin mit dem Schriftdolmetscher ein Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, welches ihre bestehenden Nachteile überkompensiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1985 - 7 B 210/85 - juris Rn. 6; Urteil vom 29. Juli 2015 - 6 C 35/14 - juris Rn. 30 ff.; Urteil vom 24. Februar 2021 - 6 C 1/20 - juris Rn. 24).
  • OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2022 - 12 K 157.19
    Das Gebot hinreichender Bestimmtheit des § 37 Abs. 1 VwVfG gilt allein für den verfügenden Teil des Verwaltungsakts, also jenen, in dem die Behörde den Inhalt ihrer Entscheidung eröffnet, nicht aber für deren Begründung (Thüringer OVG, Beschluss vom 12. Juli 2002 - 4 ZEO 243/00 - NVwZ-RR 2003, 229, 231).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 15 A 1065/04

    Ist Nebenbestimmung nach ANBest-G eine Auflage?

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2022 - 12 K 157.19
    Ob diese Begründung objektiv zutreffend ist, also die Rechtslage richtig wiedergibt, ist für das Begründungserfordernis unerheblich (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Februar 2005 - 15 A 1065/04 - NVwZ-RR 2006, 86, 87; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 5. August 2009 - 7 ME 80/09 - BeckRS 2009, 38746).
  • VGH Bayern, 12.01.2021 - 7 ZB 19.583

    Kein Anspruch auf Neubewertung einer berufspraktischen sportlichen

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2022 - 12 K 157.19
    Jene Patienten vertrauen darauf, dass ein behandelnder Arzt tatsächlich über die für den Arztberuf maßgeblichen Fähigkeiten verfügt, welche im Rahmen des Medizinstudiums erlernt und abgeprüft werden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 7 ZB 19.583 - juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 05.08.2009 - 7 ME 80/09

    Ordnungsgemäße Ermessensbegründung der Behörde bei Ablehnung einer beantragten

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2021 - 9 S 556/21

    Nachteilsausgleich während der juristischen Staatsprüfung bei Bestehen eines

  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 18.12

    Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung; prüfungsrechtliche Bestehensregelungen;

  • VGH Bayern, 28.06.2012 - 7 CE 12.1324

    Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft; Nachteilsausgleich wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2021 - 6 B 986/21

    Nachteilsausgleich; Schreibzeitverlängerung; juristischer Vorbereitungsdienst;

  • OVG Sachsen, 12.02.2018 - 5 B 352/17

    Diplomprüfung; Nachteilsausgleich; Dauerleiden; Chancengleichheit

  • VG Ansbach, 17.07.2019 - AN 2 K 18.02269

    Nachteilsausgleich bei Sehnenscheidenentzündung und psychogener Dysphonie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1991 - 11 A 1604/89

    Baugenehmigung; Inhalt; Bedeutung des Antrags; Willenserklärung gegenüber der

  • VG München, 21.03.2014 - M 21 E 14.1168

    Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn

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